Unterstützung für Schausteller und Veranstalter

Bild: Niedersächsischer Landtag

25 Millionen Euro vom Land für Branchen-Liquidität

Einmal mehr droht das dynamische Infektionsgeschehen auch die Schausteller und Veranstalter hart zu treffen, die aufgrund der bereits verfügten und absehbaren Einschränkungen für Weihnachtsmärkte und Veranstaltungen kaum noch wirtschaftlich arbeiten können: „Die SPD-geführte niedersächsische Landesregierung wird zügig Landeshilfen für die Branche bereitstellen – eine 25 Millionen Euro umfassende Förderrichtlinie zur Liquiditätssicherung ist kurz vor der Veröffentlichung“, teilt der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Oliver Lottke aus Loxstedt mit.

Aus vielen Gesprächen mit Schaustellern und Veranstaltern im Cuxland und im Landkreis Osterholz sei ihm bekannt, dass viele Betriebe mit dem Rücken zur Wand stünden, so der SPD-Politiker: „Und dies nicht seit gestern – manche Betriebe haben seit dem Beginn der Corona-Pandemie noch keine Sonne gesehen. Da geht es handfest um Existenzen. Deshalb begrüße ich sehr, dass die SPD-geführte Landesregierung das ihre dazu tun wird, die Liquidität der Unternehmen zu sichern und sich für eine Öffnung der Überbrückungshilfe III Plus einzusetzen“, so Lottke.

Schon jetzt ließen sich zahlreiche Weihnachtsmärkte und Veranstaltungen aufgrund der Corona-Lage kaum noch wirtschaftlich durchführen oder seien zum Teil bereits abgesagt: „Wie schon im Winter des vergangenen Jahres soll die anstehende Förderung des Landes gezielt der Veranstaltungswirtschaft und dem Schaustellergewerbe helfen, um die Verluste in diesem Winter so gut es geht abzufedern“, erklärt Lottke. Die niedersächsische Liquiditätshilfe soll die Überbrückungshilfen III und III Plus des Bundes aufstocken und kommt daher nur Unternehmen und Soloselbständigen des Veranstaltungs- und Schaustellergewerbes zu Gute, die diese Überbrückungshilfen bei der NBank erfolgreich beantragt haben. „Ich begrüße sehr, dass das niedersächsische Wirtschaftsministerium beim Bundeswirtschaftsministerium dafür geworben hat, die Überbrückungshilfe 3 Plus auch für die Unternehmen zugänglich zu machen, die Ihr Geschäft aufgrund zurückgehender Kundenzahlen vorübergehend schließen müssen. Denn die Corona-Bestimmungen wie 2 G und 2G+ führen in der Realität zu einem derartigen Rückgang der Kundenanzahl. Wenn das Bundeswirtschaftsministerium die niedersächsische Sichtweise teilt, können die durch die Corona-Regeln wirtschaftlich beeinträchtigen Unternehmen noch besser unterstützt werden“, ist Lottke überzeugt.

Wie der SPD-Politiker weiter mitteilt, sieht die geplante Förderrichtlinie vor, dass Unternehmen oder Soloselbständige der Veranstaltungswirtschaft einen pauschalierten Umsatzverlustausgleich für den in der Zeit zwischen Januar und Dezember 2021 entstandenen oder absehbaren Umsatzverlust gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 erhalten: Für die ersten 100.000 Euro Umsatzverlust soll der Ausgleich mindestens 15 Prozent des Verlustes betragen, darüberhinausgehend mindestens zehn Prozent. Im Schaustellergewerbe sollen Unternehmen oder Soloselbständige einen Umsatzverlustausgleich von pauschal mindestens 7,5 Prozent des im Zeitraum von Januar bis Dezember 2021 entstandenen oder absehbaren Umsatzverlustes gegenüber dem Vergleichszeitraum des Jahres 2019 sowie einen Ausgleich der in 2021 fälligen Tilgungskosten von betrieblichen Darlehens- oder Leasingverträgen in Höhe von mindestens 20 Prozent als betriebliche Fixkosten beantragen können. „Weil das Fördervolumen mit geplant 25 Millionen Euro gedeckelt ist, ist eine Förderhöchstgrenze bis 50.000 Euro pro Unternehmen vorgesehen. Die Hilfen sollen voraussichtlich zu Beginn 2022 bei der NBank beantragt werden können“, erklärt Lottke abschließend.